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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Sachverständiger Sven Marco Lüdicke - Gutachter für Technische Gebäudeausrüstung (TGA)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Gutachten, Beratungsleistungen, Prüfungen, Stellungnahmen, technischen Dienstleistungen sowie sonstige Tätigkeiten, die durch das Sachverständigenbüro Sven Marco Lüdicke (nachfolgend „Sachverständiger“) erbracht werden. Sie gelten gegenüber Verbrauchern, Unternehmern, Behörden sowie öffentlichen Auftraggebern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.


2. Vertragsabschluss

(1) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftrag durch den Sachverständigen schriftlich (per Brief oder E‑Mail) bestätigt wird oder mit der Ausführung begonnen wurde. 

(2) Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. 

(3) Öffentliche Auftraggeber erkennen durch Auftragserteilung diese AGB an, soweit sie nicht zwingenden vergaberechtlichen Bestimmungen widersprechen.


3. Leistungsumfang

(1) Der Sachverständige erbringt seine Leistungen unparteiisch, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen sowie gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften. 

(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem schriftlichen Vertrag, dem Angebot oder der schriftlichen Auftragsbestätigung. 

(3) Gutachten und Stellungnahmen beruhen ausschließlich auf den zum Untersuchungszeitpunkt vorliegenden Informationen, Unterlagen und Feststellungen. Verdeckte Mängel, nicht zugängliche Bereiche oder fehlende Informationen können die Bewertung beeinflussen und stellen keine Pflichtverletzung dar. 

(4) Der Sachverständige übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen des Auftraggebers, die auf Grundlage des Gutachtens getroffen werden.


4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. 

(2) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der bereitgestellten Daten. 

(3) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fertigstellungstermine entsprechend. Mehraufwand ist gesondert zu vergüten. 

(4) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass Ortstermine unter Beachtung der Sicherheitsbestimmungen durchgeführt werden können.


5. Zusatzleistungen und Mehraufwand

(1) Leistungen, die nicht ausdrücklich im Vertrag oder Angebot genannt sind, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet. 

(2) Zusätzliche Ortstermine, Messungen, Dokumentenprüfungen oder erforderliche Nacharbeit aufgrund nachträglich eingereichter Unterlagen stellen Mehraufwand dar. 

(3) Der Sachverständige weist den Auftraggeber auf absehbaren Zusatzaufwand hin, soweit möglich.


6. Eigentumsschutz und Urheberrecht

(1) Alle erstellten Unterlagen wie Gutachten, Berichte, Fotos, Zeichnungen und Berechnungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Sachverständigen. 

(2) Alle Arbeiten unterliegen dem Urheberrecht. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Nutzung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Sachverständigen zulässig. 

(3) Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Inhalte des Gutachtens inhaltlich zu verändern oder auszugsweise irreführend zu verwenden.


7. Vertraulichkeit

(1) Alle Informationen und Unterlagen werden vertraulich behandelt. 

(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit Zustimmung des Auftraggebers oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung. 

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich ebenfalls zur vertraulichen Behandlung der vom Sachverständigen erhaltenen Unterlagen.


8. Preise und Honorar

(1) Soweit nicht anders vereinbart, richtet sich das Honorar nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) in der jeweils gültigen Fassung. 

(2) Alternativ können Pauschalen oder individuelle Vergütungsmodelle schriftlich vereinbart werden. 

(3) Nebenkosten wie Reisekosten, Porto, Kopien, Messaufwand und besondere Auslagen werden gesondert berechnet. 

(4) Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern keine Steuerbefreiung greift.


9. Zahlungsbedingungen

(1) Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Leistung oder gemäß vereinbarter Abschlagszahlungen. 

(2) Das Honorar ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. 

(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen nach § 288 BGB berechnet. 

(4) Der Sachverständige kann Vorkasse oder Abschlagszahlungen verlangen.


10. Haftung

(1) Der Sachverständige haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

(2) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vorliegt. 

(3) Die Haftung ist der Höhe nach auf das vereinbarte Honorar begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. 

(4) Der Sachverständige haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn. 

(5) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Angaben gemäß Ziffer 4.


11. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher im Sinne des § 13 BGB haben ein Widerrufsrecht gemäß der separat bereitgestellten Widerrufsbelehrung. Diese ist Bestandteil dieser AGB.


12. Datenschutz

Der Sachverständige verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO und BDSG. Details finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website.


13. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

(1) Akten, Fotos, Messdaten und projektbezogene Dokumente werden mindestens 3 Jahre aufbewahrt. 

(2) Der Auftraggeber kann Kopien seiner Unterlagen anfordern; hierfür können Kosten anfallen.


14. Kündigung / Auftragsabbruch

(1) Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. 

(2) Bei Kündigung durch den Auftraggeber sind die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten. 

(3) Bereits begonnene, aber noch nicht abgeschlossene Arbeiten gelten als anteilig erbracht.


15. Versand und Übergabe

(1) Gutachten werden elektronisch oder in Papierform übermittelt. 

(2) Mit Übergabe an den Transportdienstleister geht das Versandrisiko auf den Auftraggeber über.


16. Vertragstextspeicherung

Der Vertragstext wird nach Vertragsschluss gespeichert. Eine Kopie kann jederzeit per E‑Mail angefordert werden.


17. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Sachverständigen. 

(3) Die EU‑Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Der Sachverständige ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.


Sachverständigenbüro Sven Marco Lüdicke

Feldbehnstrasse 136, 25451 Quickborn 

E-Mail: luedicke@gutachter-tga.de

Mobil: 0176 43322307

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