(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Gutachten, Beratungen, Prüfungen, Stellungnahmen, technischen Bewertungen, Berechnungen sowie sonstigen Leistungen des Sachverständigen.
(2) Sie gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichem Sondervermögen.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Sachverständige ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
(1) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(1) Der Sachverständige erbringt seine Leistungen unabhängig, unparteiisch und nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Zeitpunkt der Begutachtung.
(2) Maßgeblich sind die zum Untersuchungszeitpunkt vorhandenen und zugänglichen Informationen.
(3) Gutachten stellen eine fachliche Bewertung dar. Sie beinhalten keine Beschaffenheitsgarantie und keinen wirtschaftlichen Erfolg.
(4) Nicht erkennbare, verdeckte oder nicht zugängliche Mängel sowie unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Auftraggebers stellen keine Pflichtverletzung dar.
(1) Der Auftraggeber stellt sämtliche erforderlichen Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für deren Richtigkeit.
(3) Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern Leistungsfristen angemessen.
Nicht ausdrücklich beauftragte Leistungen gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert vergütet.
(1) Gutachten, Berechnungen, Fotos, Dokumentationen und sonstige Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Die Nutzung ist ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck zulässig.
(3) Veränderungen, auszugsweise Verwendung oder irreführende Darstellung sind unzulässig.
Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung nicht öffentlicher Informationen.
(1) Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Vergütung in Anlehnung an das JVEG.
(2) Nebenkosten (Reise, Messaufwand, Kopien, Fremdleistungen etc.) werden zusätzlich berechnet.
(3) Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
(2) Bei Verzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).
(3) Der Sachverständige ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen.
(1) Der Sachverständige haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Vermögensschäden aus leichter Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung begrenzt.
Die Deckungssumme beträgt 100.000,00 € je Schadensfall.
(4) Bei mehreren Anspruchstellern aus einem einheitlichen Schadensereignis gilt die Versicherungssumme insgesamt als Haftungshöchstgrenze.
(5) Die Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Angestellter und Erfüllungsgehilfen.
(6) Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(1) Schadensersatzansprüche wegen einfacher Fahrlässigkeit verjähren innerhalb eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und der Person des Ersatzpflichtigen.
(2) Unabhängig von der Kenntnis verjähren Ansprüche spätestens drei Jahre nach Anspruchsentstehung.
(3) Die verkürzte Verjährung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden oder Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
(1) Der Auftraggeber trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung.
(2) Eine abweichende fachliche Einschätzung durch Dritte oder andere Sachverständige begründet für sich genommen keinen Nachweis einer Pflichtverletzung.
(3) Der Sachverständige haftet nicht für nachträgliche Änderungen, Eingriffe oder Umbauten durch Dritte.
(1) Wird das Gutachten im Rahmen eines streitigen Verfahrens oder zur Verwendung in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Streit erstellt (Parteigutachten), erfolgt die Leistung ausschließlich als fachliche Stellungnahme.
(2) Der Sachverständige schuldet keine gerichtliche Verwertbarkeit oder Übernahme der Bewertung durch ein Gericht.
(3) Prozessuale Risiken, Beweiswürdigung oder rechtliche Bewertungen fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Sachverständigen.
(4) Eine Haftung für Prozesskosten, Verfahrensnachteile oder wirtschaftliche Nachteile infolge gerichtlicher Entscheidungen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt berechtigen zur angemessenen Fristverlängerung oder zum Rücktritt.
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß gesonderter Widerrufsbelehrung zu.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO und BDSG.
Projektunterlagen werden mindestens 3 Jahre aufbewahrt.
Es gelten die gesetzlichen Kündigungsregelungen, insbesondere § 648 BGB.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Sachverständigen.
(3) Der Sachverständige nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
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